
Fördern, Fordern, Individualisieren:
ein digitaler Denkansatz für die Sanktionsdebatte
Inhaltsverzeichnis
Die neue Grundsicherung
Die Reform der Grundsicherung, die zum 1. Juni 2026 in Kraft getreten ist, hat die Debatte über „Fordern und Fördern“ erneut in den Vordergrund gerückt. Meist wird sie als Frage nach mehr oder weniger Druck geführt: strengere Sanktionen, stärkere Anreize, geringere Ausgaben. Diese Gegenüberstellung greift jedoch zu kurz. Ein wesentlicher Grund für die scheinbar unüberbrückbaren Gegensätze liegt im zugrunde liegenden System selbst: Über Jahrzehnte gewachsen, ist es an vielen Stellen starr und pauschal. In Nutzung und Wirkung ähnelt es einem Vorschlaghammer: Er kann Kraft entfalten, ist aber schlecht dosierbar und trifft selten präzise. Je stärker der Schlag, desto größer wird auch die Gefahr von Kollateralschäden.
Die eigentliche Frage lautet deshalb nicht nur, ob härter oder milder sanktioniert werden sollte. Entscheidend ist, ob das System präzise genug erkennt, warum Integration nicht gelingt und welche Intervention im konkreten Fall passt. Auf der Seite des Forderns stellt sich damit die Frage: Werden die richtigen Fehlverhalten im angemessenen Umfang sanktioniert? Auf der Seite des Förderns muss geklärt werden: Sind die bestehenden Instrumente den aktuellen Herausforderungen des Arbeitsmarktes überhaupt noch gewachsen?
Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (Stand 04/2026) sind dafür weiterhin eine wichtige Quelle: Der Haupthebel des Forderns ist derzeit die Kürzung von Leistungen aufgrund versäumter Termine im Jobcenter (85,5 %). Doch eine Steigerung dieser Sanktionen um 25 % im Vergleich zum Vorjahr kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie lediglich einen Bruchteil der Erwerbsfähigen betreffen (0,9 %). Auf der einen Seite lässt sich ein versäumter Termin administrativ leicht prüfen und sanktionieren; auf der anderen Seite ist dieser Mechanismus in der Praxis erstaunlich leicht zu umgehen. Während das Fordern so ungewollt die alleinerziehende Mutter treffen kann, deren Kind kurzfristig erkrankt ist, spielt es dem taktisch agierenden Erwerbslosen in die Karten, der Termine lediglich als formale Pflichtaufgabe „abhakt“.
Auch der viel zitierte Vermittlungsvorrang, bei dem die umgehende Integration in Arbeit Vorrang vor Qualifizierung hat, muss in seiner Wirkung hinterfragt werden. Laut aktueller IAB-Erhebung werden den Jobcentern lediglich 40 % der offenen Stellen gemeldet – mit sinkender Tendenz. Für das Fördern bedeutet dies: Den Suchenden entgehen – wenn sie sich auf den Input der Jobcenter verlassen – faktisch 60 % der potenziellen Marktchancen. Für das Fordern wiederum ergibt sich ein eklatantes Kontroll-Defizit: Die Arbeitswilligkeit lässt sich nur dort valide prüfen, wo Stellenangebote überhaupt den Jobcentern bekannt sind.
Selbst der Kooperationsplan, der eigentlich individuelle Unterstützung verspricht, droht in der Bürokratie zu versinken. Wenn die Mitwirkung lediglich durch Verwaltungsakte verbindlich gemacht wird, stellt sich erneut die Frage nach der Balance: Wie individuell und zeitgemäß sind die Angebote im Hinblick auf ein optimales Fördern wirklich – und wird das Ziel des Forderns überhaupt erreicht, wenn Beratungsprozesse am Ende nur noch als formale Erledigung („Beratung durchgeführt“) im System auftauchen?
Das Dilemma des Förderns im Analog-Modus
Ein Blick auf die Zahlen der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung macht ein weiteres Dilemma sichtbar. Während die Gesamtausgaben in diesem Segment weitgehend stagnieren, klettern die Ausgaben je Förderung deutlich nach oben – bei weitgehend stabilen Teilnahmedauern.

Ein wesentlicher Grund für diese Entwicklung liegt in der starr fixierten Zulassungslogik. Träger und Maßnahmen müssen sich gemäß der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) zertifizieren lassen. Diese Verordnung setzt auf ein enges Korsett aus Durchschnittskostensätzen und stundenbasierten Curricula. In der Praxis führt dies zwangsläufig zu einer massiven Standardisierung des Angebots. Denn für einen Träger ist es unter diesen Rahmenbedingungen nur durch eine Skalierung – also durch das Anbieten immer gleicher, starr zertifizierter Module für große Gruppen – möglich, wirtschaftlich zu arbeiten.
Die (auch absehbar in Zukunft) steigenden Kosten sind nur ein Nebenaspekt dieser Logik. Da die Kalkulation primär über Personalstunden läuft, treiben Mindestlohnerhöhungen und Fachkräftemangel die Preise je Förderung nach oben, ohne dass die Qualität des Förderns im gleichen Maße steigt. Das System erkauft sich Anwesenheit, nicht eine individuelle Betreuung.
Fordern am falschen Hebel: Warum Anwesenheit kein Fortschritt ist
Dieser Befund wird durch aktuelle Wirksamkeitsstudien gestützt. IAB-Forschungen (u. a. Wolff 2025) zeigen, dass die Effekte vieler Aktivierungsmaßnahmen oft klein und heterogen sind.
Besonders interessant ist ein Punkt: Internationale Evidenz aus experimentellen Settings zeigt: Je höher der Teilnahmeaufwand für die Betroffenen, desto höher der Erfolg. Die Kausalität dahinter ist entscheidend: „Besteht die Wirkung vor allem darin, dass die Maßnahmen für Arbeitslose durch örtliche und zeitliche Anwesenheit unbequem sind?“ Oder „Wird die Wirkung gerade dadurch begrenzt, dass in der Praxis die Ausgestaltung und Erfolgsmessung vor allem auf Anwesenheit und Stunden liegt?“
Die dahinter liegende, eigentlich entscheidende Ebene des „Wie“ wird überdeckt durch das „Ob“. Wie motiviert bringt sich der Teilnehmer ein? Wie messbar verbessern sich seine Kompetenzen und Resultate während der Maßnahme? Solange das System sich auf Anwesenheit konzentriert, aber den individuellen Fortschritt nicht erfassen kann, erzeugt das „Fordern“ zwar Druck, erzwingt aber keine Entwicklung.
Die digitale Wende: Individualisierung als neuer Ansatz
Wenn das bestehende System in vielen Fällen wie ein Vorschlaghammer wirkt, liegt die digitale Alternative nicht darin, diesen Schlag zu automatisieren oder zu verstärken. Der eigentliche Hebel liegt darin, genauer zu erkennen, welches Werkzeug im Einzelfall gebraucht wird.
Die derzeitige Situation ist über viele Jahre gewachsen; es gibt sicherlich auch viele gute Gründe, warum sie so ist, wie sie ist. Doch Fakt ist auch, dass wir uns mit Digitalisierung und KI in einer der größten Umwälzungen der vergangenen Jahrzehnte befinden. Dabei ändert sich nicht nur die Arbeitswelt selbst, sondern auch der Bewerbungsmarkt. Bewerbungen können schnell mit KI geschrieben werden, es gibt eine sehr große Transparenz von offenen Stellen auf Jobportalen und Unternehmen setzen zunehmend auf automatisches Screening und Schlagwortsuchen.
Die meisten bestehenden Ansätze der Digitalisierung zielen auf Effizienzgewinne oder die digitale Abbildung bisher manuell durchgeführter Prozesse ab. So umfasst die Digitalisierungsoffensive von Arbeitsminister Heil beispielsweise die Bürgergeld-App, digitale Anträge, Video- und Onlineberatung sowie die Modernisierung der Arbeitsverwaltung. Ein wenig beachteter, aber in diesem Zusammenhang elementarer Vorteil ist jedoch, dass Digitalisierung und KI eine Individualisierung ermöglichen. Basierend auf einem weiterhin standardisierten Rahmen von speziell trainierten Modellen und Agenten kann eine KI auf die persönlichen Rahmenbedingungen und Hürden jedes Einzelnen eingehen und so maßgeschneiderte Lösungen finden – sei es in der Qualifizierung oder einer differenzierten Erfolgskontrolle. Individualisierung bedeutet damit: Das System passt sich dem Menschen an, nicht mehr der Mensch dem starren System. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung ergeben sich drei zentrale Verbesserungshebel für die bestehenden Ansätze zur Aktivierung und beruflichen Wiedereingliederung:
1) Individualisierte Wissensvermittlung: Interaktion statt Frontalstandard
Standardisierte Trainings – „Bewerbungsunterlagen“, „Selbstpräsentation“, „Grundlagen PC“ – werden heute häufig so organisiert, wie man es aus klassischen Seminaren kennt: ein Trainer, eine Gruppe, ein Curriculum, fixe Zeitfenster. Diese Form ist personalintensiv und skaliert schlecht.
Genau hier hat es in den vergangenen Jahren durch KI und Digitalisierung erhebliche Veränderungen gegeben. Ein Chatbot kann heute in Sekunden Überblickswissen liefern, Varianten erzeugen und – das ist entscheidend – interaktiv auf Rückfragen eingehen. Ein solcher Ansatz verlagert Standardinhalte in ein skalierbares, interaktives Übungsformat.
Ein realistischer Ansatz, der den Status quo nicht über Bord wirft und von null anfängt, ist ein hybrides Modell: KI-gestütztes Lernen und Üben, klar definierte Checkpoints, ergänzt um menschliche Betreuung dort, wo sie tatsächlich Mehrwert stiftet (Diagnostik, Motivation, Konflikte, individuelle Hürden). Damit ließen sich Personalkosten gezielter einsetzen: weniger Stunden für reine Inhaltsübertragung, mehr für echte individuelle Arbeit.
Ein solches KI-System ist nach aktuellem technischem Stand vergleichsweise einfach umzusetzen. Die technischen Anforderungen sind nicht übermäßig hoch; Lösungen können auch lokal – beispielsweise in der IT-Infrastruktur der Bundesagentur für Arbeit oder beim jeweiligen Bildungsträger – gehostet werden. Dies bietet einen entscheidenden Vorteil im Hinblick auf die Einhaltung der DSGVO, da sensible Bewerberdaten den geschützten Raum der Verwaltung nicht verlassen müssen.
2) Individualisierte Erfolgsmessung: Fortschritt statt bloßer Anwesenheit
In vielen Maßnahmen dominiert zwangsläufig das, was administrativ gut prüfbar ist: Teilnahme, Zeiten, Nachweise. Gleichzeitig hat sich die Bewerbungswelt digitalisiert: Ein großer Teil der Stellensuche und Bewerbung läuft über Plattformen wie Stepstone, Indeed, Jobware oder LinkedIn.
Neben den Vorteilen für Unternehmen (mehr Bewerbungen, Auswahlkriterien) und Bewerbende (schnelle Übersicht aller Stellen) bieten diese Plattformen auch eine Möglichkeit für ein Erfolgscontrolling: Stellen und Bewerbungsaktivitäten sind transparent und nachvollziehbar. Mit Einwilligung und klarer Zweckbindung ließe sich messen: Wie viele passende Bewerbungen wurden versendet? Wie viele Rückmeldungen kamen? Und vor allem: Wie verändert sich die Rückmelde- bzw. Einladungsquote nach einzelnen Modulen einer Schulung?
Richtig gemacht, kann die Verzahnung von Vermittlung und Betreuung der Bundesagentur für Arbeit mit Informationen aus Jobplattformen zwei Dinge verbessern: Sie macht die Wirkung von Schulungsmaßnahmen sichtbarer, und sie gibt den Betreuenden eine umfassendere Sicht auf die Marktchancen eines Bewerbers – auch über die im Stellensystem der Bundesagentur verfügbaren Stellen hinaus.
Darüber hinaus ermöglichen die unter Punkt 1) skizzierten Systeme mittels spezialisierter KI-Agenten eine neue Form der qualitativen Fortschrittskontrolle. Indem diese Systeme Entwürfe von Anschreiben und Lebensläufen während des Trainingsprozesses analysieren, erhält der Suchende unmittelbare Verbesserungsvorschläge. Das System kann – bei Bedarf auch anonymisiert – dokumentieren, wie sich die Qualität der Bewerbungsunterlagen über die Zeit entwickelt. Damit wird das „Wie“ der Mitwirkung erstmals objektiv greifbar.
3) Neue Kompetenzen für die KI-Bewerbungswelt
Eine weitere, große inhaltliche Verschiebung wird oft unterschätzt: Bewerbungsunterlagen sind in der Breite „kommoditisiert“. Wer heute generative KI nutzt, kann innerhalb kurzer Zeit sprachlich saubere Anschreiben und Lebensläufe erstellen. Das senkt Hürden – und erhöht gleichzeitig den Wettbewerb: Wenn viele Bewerbende schnell viele Bewerbungen auf einem vergleichbar hohen sprachlichen Niveau erzeugen können, wird es schwerer, in der steigenden Masse Aufmerksamkeit zu gewinnen.
Genau deshalb müssen Inhalte neu gedacht werden. Es reicht nicht, „ChatGPT richtig nutzen“ als Zusatzmodul zu bauen. Gefragt sind Kompetenzen, die in einer KI-gesättigten Bewerbungswelt wirklich unterscheiden: der Fokus auf die Individualität des Bewerbers und die Passung zum Zielunternehmen bzw. zur Zielposition, die Fähigkeit, im digitalen Zeitalter schnell zu reagieren, eine übergreifende Jobsuchstrategie, ein gezielter Einsatz von KI an den richtigen Stellen (mit den richtigen Anbietern und Modellen) sowie ein sicherer Umgang mit Fehler- und Halluzinationsrisiken.
Was das für die Wirtschaftspolitik bedeutet
Die Nutzung neuer digitaler Ansätze und künstlicher Intelligenz ermöglicht es, die oft ideologisch geführte Diskussion über „Fordern und Fördern“ auf eine sachlichere Ebene zu heben. Der hier skizzierte Ansatz bietet dem Staat die Instrumente für ein wirkliches, sachgerechtes und vor allem individuelles Fordern, das sich an realen Fortschritten statt an bloßer Anwesenheit orientiert. Gleichzeitig garantiert er dem arbeitsuchenden Individuum eine bestmögliche, maßgeschneiderte Förderung, die den Namen auch verdient.
Hinweis zur Quellenbasis (Kurz): Bundesregierung (Pressemitteilung 03/2026), Bundesagentur für Arbeit (Pressemitteilung 04/2026 Haushalts-/Finanzrahmen), IAB-Forschung (Studien 14/2025 & 23/2025, Stellenerhebung), Rechtsrahmen/Weisungen (SGB/AZAV).
